Der Bohrer und die Leitung
Ein Handwerker bohrt beim Montieren eines Regals in eine Wasserleitung. Der Schaden an Wand, Estrich und der darunterliegenden Wohnung geht in den fünfstelligen Bereich. Die Betriebshaftpflicht zahlt — den Schaden an der Wand aber nur, wenn Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind. Ohne diesen Einschluss bleibt genau der Teil offen, an dem gearbeitet wurde.