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Kfz-Versicherung · Beitrags-Check

Zahlen Sie noch, was Sie vor drei Jahren vereinbart haben?

Kfz-Beiträge sind zuletzt deutlich gestiegen — nicht bei jedem Versicherer gleich stark. Wir prüfen kostenlos, wo Ihr Vertrag heute steht.

  • Noch 77 Tage bis zum Stichtag am 30. November
  • Unabhängig, an keine Gesellschaft gebunden
  • Zwei Minuten, keine Unterlagen nötig
  • Rückruf am selben Werktag

Schritt 1 von 4

Wie ist Ihr Auto derzeit versichert?

Steht im Versicherungsschein — wenn Sie ihn nicht zur Hand haben, schätzen Sie ruhig.

Worauf wir schauen

Der Beitrag ist das Letzte, was wir ansehen

Werkstattbindung

Spart Beitrag, kostet die freie Wahl. Bei einem Neuwagen mit Garantie kann das teuer werden.

Grobe Fahrlässigkeit

Rot übersehen, Handy am Ohr: Verzichtet der Versicherer auf den Einwand, zahlt er trotzdem. Sonst kürzt er.

Rabattschutz

Nach einem Schaden bleibt die Klasse erhalten. Ob sich das rechnet, hängt von Ihrer Einstufung ab.

Neupreisentschädigung

Wie lange nach dem Kauf gibt es bei Totalschaden den Neupreis? Zwölf Monate sind wenig, vierundzwanzig üblich.

Fahrerkreis und Fahrleistung

Beides beeinflusst den Beitrag stark — und beides stimmt nach ein paar Jahren oft nicht mehr.

Selbstbeteiligung

300 statt 150 Euro senkt den Beitrag spürbar. Ob es sich lohnt, hängt davon ab, wie oft Sie sie tatsächlich bräuchten.

Drei hartnäckige Irrtümer

Was uns am häufigsten erzählt wird

Der Schadenfreiheitsrabatt geht beim Wechsel verloren

Er wird übertragen. Der alte Versicherer meldet Ihre Klasse an den neuen — das ist gesetzlich geregelt und passiert ohne Ihr Zutun.

Wer einmal gewechselt hat, zahlt später drauf

Der Beitrag richtet sich nach Fahrzeug, Region, Fahrleistung und Schadenfreiheitsklasse — nicht danach, wie oft Sie den Anbieter gewechselt haben.

Nach dem 30. November geht nichts mehr

Für den regulären Wechsel zum Jahreswechsel stimmt das. Es gibt aber Sonderfälle: Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel, Schadenfall. Dann läuft eine eigene Frist.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Bis wann muss ich kündigen?

Bei einem Vertrag, der zum Jahresende läuft, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer sein — nicht abgeschickt, sondern angekommen. Wir übernehmen das für Sie, wenn Sie wechseln.

Mein Beitrag wurde erhöht. Was gilt dann?

Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: einen Monat ab Zugang der Mitteilung, unabhängig vom 30. November. Wichtig ist, dass die Erhöhung nicht allein auf einer besseren Schadenfreiheitsklasse beruht.

Was kostet mich die Prüfung?

Nichts. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag des Versicherers ohnehin enthalten ist. Ein gesondertes Honorar entsteht Ihnen nicht.

Muss ich wechseln, wenn ich mich melde?

Nein. Sie bekommen eine Einschätzung und einen Vorschlag. Ob Sie ihn annehmen, entscheiden Sie. Bleibt Ihr jetziger Vertrag der bessere, sagen wir Ihnen das.

Was brauchen Sie von mir?

Für eine erste Einschätzung reichen die Angaben aus dem Formular. Für ein konkretes Angebot brauchen wir zusätzlich Fahrzeugdaten und Ihre Schadenfreiheitsklasse — die stehen in Ihrem Versicherungsschein.

Lieber sprechen als tippen?

Rufen Sie durch — oder sagen Sie uns, wann es Ihnen passt.