Nicht eine Klasse zurück, sondern mehrere
Aus SF 15 wird nicht SF 14, sondern je nach Tabelle SF 7 oder tiefer. Die Rückstufungstabelle steht in den Bedingungen und unterscheidet sich deutlich zwischen den Anbietern.
Ratgeber · Kfz
Sie wird über Jahre aufgebaut und in Minuten verspielt. Und sie ist bei zwei Versicherern unterschiedlich viel wert, obwohl die Zahl dieselbe ist.
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Wir schauen uns Ihre Angaben an und melden uns — rückruf am selben werktag. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach durch: 0159 01054683.
Die Grundlage
Wer ein Jahr unfallfrei fährt, rückt eine Schadenfreiheitsklasse auf. Der Einstieg liegt meist bei SF 0 oder SF ½, nach oben geht es bis SF 35 und darüber. Je höher die Klasse, desto geringer der Beitragssatz.
Der entscheidende Punkt, den kaum jemand kennt: Die SF-Klasse ist nur eine Zahl. Was sie in Prozent wert ist, legt jeder Versicherer selbst fest. SF 15 kann bei einem Anbieter 30 Prozent des Grundbeitrags bedeuten und bei einem anderen 25. Genau deshalb lohnt der Vergleich auch bei hohen Klassen — vielleicht sogar besonders dort.
Übertragen wird die Klasse beim Wechsel automatisch: Der alte Versicherer meldet sie dem neuen. Sie geht also nie verloren, nur weil Sie den Anbieter wechseln.
Nach einem Schaden
Aus SF 15 wird nicht SF 14, sondern je nach Tabelle SF 7 oder tiefer. Die Rückstufungstabelle steht in den Bedingungen und unterscheidet sich deutlich zwischen den Anbietern.
Bis die alte Klasse wieder erreicht ist, vergehen Jahre — und in jedem davon zahlen Sie mehr. Deshalb ist die Frage nie nur „Wie teuer ist der Schaden?", sondern „Was kostet er über acht Jahre?"
Liegt der Schaden nur wenig über der Selbstbeteiligung, ist Selbstzahlen oft günstiger. Sie haben nach der Regulierung bis zu sechs Monate Zeit, das Geld zurückzuzahlen und die Rückstufung rückgängig zu machen — fragen Sie den Versicherer nach der genauen Frist.
Gegen Aufpreis bleibt die Klasse nach dem ersten Schaden im Jahr erhalten. Das lohnt vor allem in hohen Klassen, wo eine Rückstufung viel kostet. Achtung: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird oft die tatsächliche, nicht die geschützte Klasse übertragen.
Häufige Fragen
Nein. Teilkasko-Schäden — Hagel, Diebstahl, Wild, Glas — führen nicht zur Rückstufung. Nur Haftpflicht- und Vollkaskoschäden wirken sich auf die Schadenfreiheitsklasse aus.
Ja, unter Bedingungen: meist von Eltern, Ehepartnern oder Kindern, und nur so viele Jahre, wie der Übernehmende selbst den Führerschein hat. Für Fahranfänger ist das der größte Hebel beim Beitrag überhaupt.
Die Klasse bleibt in der Regel bis zu sieben Jahre erhalten, bei manchen Versicherern zehn. Danach verfällt sie. Wer eine Pause plant, sollte das vorher klären — eine Ruheversicherung kann die Klasse ebenfalls sichern.
Kostenlos und unverbindlich. Wenn Ihr jetziger der bessere ist, sage ich Ihnen das.